HONORAR

Als Heil­prak­ti­kerin Psy­cho­the­rapie führe ich eine Pri­vat­praxis, so dass Du die Kosten für psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Sit­zungen und Bera­tungen in der Regel selbst trägst.

    Ter­min­ab­sage: Eine Absage bis zum Vor­abend des Ter­mins ist kos­ten­frei. Bei einer Absage am Tag des Ter­mins ist die Hälfte des Hono­rars zu zahlen. Bei einer nicht erfolgten Absage und einem ver­säumten Termin wird das gesamte Honorar fällig. Absagen können tele­fo­nisch oder per E‑Mail erfolgen.

      Ant­worten zu häufig gestellten Fragen:

      Wie ver­läuft das Erst­ge­spräch?

      Im Erst­ge­spräch lernen wir uns per­sön­lich kennen.

      Ich begegne Dir offen und wert­schät­zend und schaffe einen ver­trau­li­chen Rahmen, in dem Du mir dein Anliegen offen schil­dern kannst.

      Du kannst über­prüfen, ob die Chemie stimmt — denn Du sollst Dich bei mir gut und sicher auf­ge­hoben fühlen. Die The­ra­pie­be­zie­hung ist eine der wich­tigsten Wirk­fak­toren für den the­ra­peu­ti­schen Erfolg und daher spielt Sym­pa­thie eine große Rolle. Im Erst­ge­spräch mache ich mir ein umfas­sendes Bild von Deiner Situa­tion und erhebe eine Ana­mnese. Dabei stelle ich Dir u.a. Fragen zu mög­li­chen Sym­ptomen, zu kör­per­li­chen und / oder psy­chi­schen Vor­er­kran­kungen, zu Vor­be­hand­lungen, zu Deiner Bio­grafie, zu Deiner aktu­ellen Lebens­si­tua­tion.

      Wir bespre­chen gemeinsam Dein The­rapie oder Coa­ching­ziel. Wir beginnen bereits, Deine Themen zu sor­tieren und Du nimmst  aus dem Gespräch schon erste Impulse zur Ver­bes­se­rung Deiner Situa­tion mit. Ebenso bespre­chen wir, wel­ches Set­ting (z.B. online / per­sön­lich; wel­cher zeit­li­cher Abstand) sinn­voll und für Dich prak­ti­kabel ist.

      Werden die The­ra­pie­kosten von meiner Kran­ken­kasse über­nommen?

      Meine Leis­tungen sind Pri­vat­leis­tungen und werden nicht von den gesetz­li­chen Kran­ken­kassen über­nommen. Die Kosten für selbst­zah­lende Behand­lungen können jedoch als außer­ge­wöhn­liche Belas­tungen steu­er­lich abge­setzt werden.

      Je nach Ver­trag kann es sein, dass pri­vate Kran­ken­ver­si­che­rungen einen Teil oder kom­plett die Kosten über­nehmen. Eine Aus­kunft dazu kann Ihnen Ihre pri­vate Kran­ken­ver­si­che­rung geben.

      Hier einige Anhalts­punkte, die Sie vorab mit Ihrer pri­vaten Krankenkasse/privaten Zusatz­ver­si­che­rung klären sollten:

      • Über­nimmt Ihre Kran­ken­kasse Leis­tungen von sek­to­ralen Heil­prak­ti­kern?
        Ich bin eine sek­to­rale Heil­prak­ti­kerin für Psy­cho­therpie und spe­zia­li­siert auf das Gebiet der Psy­cho­the­rapie.
      • Benö­tigt Ihre Ver­si­che­rung eine ärzt­liche Beschei­ni­gung, dass Psy­cho­the­rapie not­wendig ist.
      • Gibt es von Ihrer Kran­ken­ver­si­che­rung ein For­mular für den Antrag auf Kos­ten­über­nahme einer Psy­cho­the­rapie?
        Und falls nicht, welche Angaben benö­tigt die Kran­ken­kasse im Detail?
      • Wann muss der Antrag auf Kos­ten­über­nahme gestellt werden?
        Manche pri­vaten Ver­si­che­rungen über­nehmen z.B. die ersten 5 Sit­zungen ohne For­ma­li­täten und wollen den Antrag dann vor der 6. Sit­zung vor­liegen haben.
      Kann ich mit der The­rapie beginnen und später zu einem von der Kran­ken­kasse finan­zierten The­ra­pie­platz wech­seln?

      Ja natür­lich!

      Die War­te­zeiten sind auch im Lever­ku­sener Raum auf einen von den Kran­ken­kassen finan­zierten The­ra­pie­platz oft sehr lange. Manche warten über 6 Monate auf einen Platz. Gerne kannst Du zur Über­brü­ckung einen Termin bei mir buchen, um wäh­rend der War­te­zeit bereits Halt und Sta­bi­lität zu bekommen und an Deinen Themen zu arbeiten.

      Ein Wechsel zu einer/m Kassentherapeut*in ist selbst­ver­ständ­lich jeder­zeit mög­lich. Wenn Du mich gegen­über dem wei­ter­füh­renden Therapeuten*in von der Schwei­ge­pflicht ent­bin­dest, über­mittle ich auch gerne die Infor­ma­tionen zum Stand der The­rapie, so dass sie darauf weiter auf­ge­baut werden kann.

      Gibt es Vor­teile, wenn ich die Sit­zungen privat bezahle?

      Durchaus!

      Wir können sofort starten, ohne Ein­be­zie­hung Deiner Kran­ken­kasse. Damit ent­fällt eine Antrags­stel­lung sowie auch das Warten auf eine etwaige Kos­ten­zu­sage durch die Kran­ken­kasse.

      Es erfolgt keine Dia­gno­se­h­in­ter­le­gung bei der Kran­ken­kasse. Damit wird nir­gendwo akten­kundig, dass Du in psy­chi­scher Behand­lung bist. Und somit ent­stehen Dir keine Nach­teile bei Ver­be­am­tung, Abschluss einer Lebens‑, Berufsunfähigkeits- oder pri­vaten Kran­ken­ver­si­che­rung.

      Die Anzahl und Dauer der Sit­zungen können wir ganz nach Deinen Bedürf­nissen gestalten, ohne dass eine Rück­sprache mit Deiner Kran­ken­kasse erfor­der­lich ist.

      Wei­tere Vor­teile als Selbst­zahler:

      • Kurze War­te­zeiten und kurz­fris­tige Ter­min­ver­gabe – auch Online-Termine, Wochenend- oder Abend­ter­mine mög­lich
      • In meiner Pri­vat­praxis bin ich nicht an den Leis­tungs­ka­talog der Kran­ken­kassen gebunden und kann so indi­vi­du­eller auf Deine Bedürf­nisse ein­gehen. Das bedeutet: freie Wahl des The­ra­pie­ver­fah­rens und fle­xible Behand­lung
      • Keine Sperr­frist: Du hast inner­halb der letzten 2 Jahre bereits eine Psy­cho­the­rapie (Ver­hal­tens­the­rapie, Psy­cho­ana­lyse, Tie­fen­psy­cho­logie) über deine gesetz­liche Kran­ken­kasse abge­rechnet, dann ist es mög­lich, in eine Sperr­frist von 2 Jahren bis zum Beginn der nächsten Psy­cho­the­rapie zu fallen. Als Selbst­zahler bist Du selbst­be­stimmt und kannst eine Psy­cho­the­rapie ohne War­te­zeit oder zeit­liche Beschrän­kung beginnen.
      • Die Kosten sind steu­er­lich absetzbar (nach § 33 EStG, außer­ge­wöhn­liche Belas­tungen)
      • Der Wechsel von einer gesetz­li­chen zu einer pri­vaten Kran­ken­ver­si­che­rung wird Dir nicht erschwert
      • Keine ärzt­liche Über­wei­sung not­wendig

      Die gesetz­li­chen und pri­vaten Kran­ken­kassen und die Bei­hilfe for­dern für die Kos­ten­über­nahme einer Psy­cho­the­rapie die psy­chi­sche Dia­gnose und ein Gut­achten an. Dies kann dann für Dich von Bedeu­tung sein, wenn Du zum Bei­spiel eine Ver­be­am­tung planst, in eine pri­vate Kran­ken­kasse wech­seln möch­test oder eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung, eine (Risiko-) Lebens­ver­si­che­rung oder eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschließen möch­test.

      Denn in der Regel werden, in der vor Ver­trags­ab­schluss statt­fin­denden Gesund­heits­prü­fung, auch Angaben über psy­chi­sche Dia­gnosen und Behand­lungen der letzten 5 bis 10 Jahre ange­for­dert. Psy­chi­sche Dia­gnosen führen bei diesen Ver­si­che­rungen mög­li­cher­weise zu Ver­trags­ab­leh­nung oder hohen Risi­ko­auf­schlägen.

      Wie erfolgt der Bezahl­vor­gang?

      Die Kosten begleichst Du im Anschluss an die The­ra­pie­stunde gerne mit EC-Karte. Bei Online-Terminen über­weise den Betrag bitte inner­halb von 7 Tagen nach Erhalt der Rech­nung.

       

      Wie ist es mit der Schwei­ge­pflicht?

      Als Heil­prak­ti­kerin für Psy­cho­the­rapie unter­liege ich der gesetz­li­chen Schwei­ge­pflicht gemäß der 1. Berufs­ord­nung für Heil­prak­tiker (BOH), Artikel 3.

      Ich nehme diese Schwei­ge­pflicht sehr ernst. Dies bedeutet, dass nie­mand – weder Ange­hö­rige noch Dritte – etwas aus unseren Gesprä­chen erfahren.  Selbst die Tat­sache, dass Du bei mir in Behand­lung bist, bleibt absolut ver­trau­lich.

      “Du oder Sie”?

      Ganz wie “Sie” wollen! Ganz wie “Du” willst!

      Einige Klient*innen sagen, es fällt ihnen leichter über per­sön­liche Themen zu spre­chen, wenn wir uns duzen.

      Andere wollen lieber beim “Sie” bleiben.

      Für mich ist beides gut. Und so über­lasse ich es gerne Ihnen/Dir, wie wir uns gegen­seitig anspre­chen möchten.

      Ich bevor­zuge aber gerne das “Du”, wie auch in meinen Texten hier auf der Web­seite zu erkennen ist.

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