HONORAR
Als Heilpraktikerin Psychotherapie führe ich eine Privatpraxis, so dass Du die Kosten für psychotherapeutische Sitzungen und Beratungen in der Regel selbst trägst.
Terminabsage: Eine Absage bis zum Vorabend des Termins ist kostenfrei. Bei einer Absage am Tag des Termins ist die Hälfte des Honorars zu zahlen. Bei einer nicht erfolgten Absage und einem versäumten Termin wird das gesamte Honorar fällig. Absagen können telefonisch oder per E‑Mail erfolgen.
Antworten zu häufig gestellten Fragen:
Wie verläuft das Erstgespräch?
Im Erstgespräch lernen wir uns persönlich kennen.
Ich begegne Dir offen und wertschätzend und schaffe einen vertraulichen Rahmen, in dem Du mir dein Anliegen offen schildern kannst.
Du kannst überprüfen, ob die Chemie stimmt — denn Du sollst Dich bei mir gut und sicher aufgehoben fühlen. Die Therapiebeziehung ist eine der wichtigsten Wirkfaktoren für den therapeutischen Erfolg und daher spielt Sympathie eine große Rolle. Im Erstgespräch mache ich mir ein umfassendes Bild von Deiner Situation und erhebe eine Anamnese. Dabei stelle ich Dir u.a. Fragen zu möglichen Symptomen, zu körperlichen und / oder psychischen Vorerkrankungen, zu Vorbehandlungen, zu Deiner Biografie, zu Deiner aktuellen Lebenssituation.
Wir besprechen gemeinsam Dein Therapie oder Coachingziel. Wir beginnen bereits, Deine Themen zu sortieren und Du nimmst aus dem Gespräch schon erste Impulse zur Verbesserung Deiner Situation mit. Ebenso besprechen wir, welches Setting (z.B. online / persönlich; welcher zeitlicher Abstand) sinnvoll und für Dich praktikabel ist.
Werden die Therapiekosten von meiner Krankenkasse übernommen?
Meine Leistungen sind Privatleistungen und werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Kosten für selbstzahlende Behandlungen können jedoch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden.
Je nach Vertrag kann es sein, dass private Krankenversicherungen einen Teil oder komplett die Kosten übernehmen. Eine Auskunft dazu kann Ihnen Ihre private Krankenversicherung geben.
Hier einige Anhaltspunkte, die Sie vorab mit Ihrer privaten Krankenkasse/privaten Zusatzversicherung klären sollten:
- Übernimmt Ihre Krankenkasse Leistungen von sektoralen Heilpraktikern?
Ich bin eine sektorale Heilpraktikerin für Psychotherpie und spezialisiert auf das Gebiet der Psychotherapie.
- Benötigt Ihre Versicherung eine ärztliche Bescheinigung, dass Psychotherapie notwendig ist.
- Gibt es von Ihrer Krankenversicherung ein Formular für den Antrag auf Kostenübernahme einer Psychotherapie?
Und falls nicht, welche Angaben benötigt die Krankenkasse im Detail?
- Wann muss der Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden?
Manche privaten Versicherungen übernehmen z.B. die ersten 5 Sitzungen ohne Formalitäten und wollen den Antrag dann vor der 6. Sitzung vorliegen haben.
Kann ich mit der Therapie beginnen und später zu einem von der Krankenkasse finanzierten Therapieplatz wechseln?
Ja natürlich!
Die Wartezeiten sind auch im Leverkusener Raum auf einen von den Krankenkassen finanzierten Therapieplatz oft sehr lange. Manche warten über 6 Monate auf einen Platz. Gerne kannst Du zur Überbrückung einen Termin bei mir buchen, um während der Wartezeit bereits Halt und Stabilität zu bekommen und an Deinen Themen zu arbeiten.
Ein Wechsel zu einer/m Kassentherapeut*in ist selbstverständlich jederzeit möglich. Wenn Du mich gegenüber dem weiterführenden Therapeuten*in von der Schweigepflicht entbindest, übermittle ich auch gerne die Informationen zum Stand der Therapie, so dass sie darauf weiter aufgebaut werden kann.
Gibt es Vorteile, wenn ich die Sitzungen privat bezahle?
Durchaus!
Wir können sofort starten, ohne Einbeziehung Deiner Krankenkasse. Damit entfällt eine Antragsstellung sowie auch das Warten auf eine etwaige Kostenzusage durch die Krankenkasse.
Es erfolgt keine Diagnosehinterlegung bei der Krankenkasse. Damit wird nirgendwo aktenkundig, dass Du in psychischer Behandlung bist. Und somit entstehen Dir keine Nachteile bei Verbeamtung, Abschluss einer Lebens‑, Berufsunfähigkeits- oder privaten Krankenversicherung.
Die Anzahl und Dauer der Sitzungen können wir ganz nach Deinen Bedürfnissen gestalten, ohne dass eine Rücksprache mit Deiner Krankenkasse erforderlich ist.
Weitere Vorteile als Selbstzahler:
- Kurze Wartezeiten und kurzfristige Terminvergabe – auch Online-Termine, Wochenend- oder Abendtermine möglich
- In meiner Privatpraxis bin ich nicht an den Leistungskatalog der Krankenkassen gebunden und kann so individueller auf Deine Bedürfnisse eingehen. Das bedeutet: freie Wahl des Therapieverfahrens und flexible Behandlung
- Keine Sperrfrist: Du hast innerhalb der letzten 2 Jahre bereits eine Psychotherapie (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, Tiefenpsychologie) über deine gesetzliche Krankenkasse abgerechnet, dann ist es möglich, in eine Sperrfrist von 2 Jahren bis zum Beginn der nächsten Psychotherapie zu fallen. Als Selbstzahler bist Du selbstbestimmt und kannst eine Psychotherapie ohne Wartezeit oder zeitliche Beschränkung beginnen.
- Die Kosten sind steuerlich absetzbar (nach § 33 EStG, außergewöhnliche Belastungen)
- Der Wechsel von einer gesetzlichen zu einer privaten Krankenversicherung wird Dir nicht erschwert
- Keine ärztliche Überweisung notwendig
Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen und die Beihilfe fordern für die Kostenübernahme einer Psychotherapie die psychische Diagnose und ein Gutachten an. Dies kann dann für Dich von Bedeutung sein, wenn Du zum Beispiel eine Verbeamtung planst, in eine private Krankenkasse wechseln möchtest oder eine Krankentagegeldversicherung, eine (Risiko-) Lebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchtest.
Denn in der Regel werden, in der vor Vertragsabschluss stattfindenden Gesundheitsprüfung, auch Angaben über psychische Diagnosen und Behandlungen der letzten 5 bis 10 Jahre angefordert. Psychische Diagnosen führen bei diesen Versicherungen möglicherweise zu Vertragsablehnung oder hohen Risikoaufschlägen.
Wie erfolgt der Bezahlvorgang?
Die Kosten begleichst Du im Anschluss an die Therapiestunde gerne mit EC-Karte. Bei Online-Terminen überweise den Betrag bitte innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
Wie ist es mit der Schweigepflicht?
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht gemäß der 1. Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH), Artikel 3.
Ich nehme diese Schweigepflicht sehr ernst. Dies bedeutet, dass niemand – weder Angehörige noch Dritte – etwas aus unseren Gesprächen erfahren. Selbst die Tatsache, dass Du bei mir in Behandlung bist, bleibt absolut vertraulich.
“Du oder Sie”?
Ganz wie “Sie” wollen! Ganz wie “Du” willst!
Einige Klient*innen sagen, es fällt ihnen leichter über persönliche Themen zu sprechen, wenn wir uns duzen.
Andere wollen lieber beim “Sie” bleiben.
Für mich ist beides gut. Und so überlasse ich es gerne Ihnen/Dir, wie wir uns gegenseitig ansprechen möchten.
Ich bevorzuge aber gerne das “Du”, wie auch in meinen Texten hier auf der Webseite zu erkennen ist.